Die Deutsche Gesellschaft Juniorprofessur (DGJ) begrüßt grundsätzlich, dass die Koalition aus
CDU/CSU und SPD die im Koalitionsvertrag festgelegte Reform des Befristungsrechts in der
Wissenschaft in Angriff nimmt, nachdem der Reformversuch der Vorgängerregierung nicht
mehr umgesetzt werden konnte. Weiterhin befürwortet die DGJ die in der Begründung zum
Referentenentwurf genannten flankierenden Maßnahmen, mit deren Hilfe ein grundlegender
Kulturwandel und eine umfassende Reform der wissenschaftlichen Personalstrukturen
beabsichtigt ist.
In diesem Zusammenhang bildet das Wissenschaftszeitvertragsgesetz einen wichtigen Hebel
der Bundesgesetzgebung, der nicht ungenutzt bleiben darf, will man eine signifikante Erhöhung
der Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege erreichen. Leider müssen wir von der DGJ
feststellen, dass dem vorliegenden Referentenentwurf leider jegliche Ambition und
Verbindlichkeit in dieser Hinsicht fehlt. Während die implementierten
Mindestvertragslaufzeiten sowie die Verlängerungsoption bei der Pflege von Angehörigen
dringend geboten sind und von uns daher unterstützt werden, ist die Ausgestaltung der Postdoc-
Phase enttäuschend, da sie schlicht eine Beibehaltung des Status quo bedeutet. Wo ist der in der
Begründung genannte grundlegende Kulturwandel? Wenn der aktuelle Entwurf wieder, bis auf
wenige eher kosmetisch anmutende Änderungen, keine Reform erkennen lässt, dann befürchten
wir, dass die auch angekündigte umfassende Reform der wissenschaftlichen Personalstrukturen
hinter den gemachten Versprechungen zurückbleibt und keine echte Veränderung anzustoßen
vermag.
Wird der Referentenentwurf wie vorgelegt beschlossen, besteht die akute Gefahr, die aktuellen
hohen Befristungsquoten in der Wissenschaft bis zur nächsten Gesetzesevaluation zu
zementieren. Damit dürfte die Attraktivität wissenschaftlicher Beschäftigungsverhältnisse in
der nächsten Dekade weiter abnehmen. Dies ist mit Blick auf die wichtigen Aufgaben, die
Wissenschaft in unserer Gesellschaft übernimmt, ein desaströses Ergebnis. Es bleibt nur die
vage Hoffnung auf Veränderung jenseits des Befristungsrechts in der Wissenschaft, von der
vollkommen offen ist, ob sie überhaupt eintreten wird und welche Effekte sie ggf. erzielt.
Wir rufen die Bundesregierung deshalb nachdrücklich dazu auf, einen Gesetzesentwurf für die
Änderung des Befristungsrechts in der Wissenschaft vorzulegen, der eine erkennbare
Verbesserung der Beschäftigungssituation, insbesondere von Forschenden nach der Promotion,
ermöglicht, also Maßnahmen ergreift, die tatsächlich nachweislich geeignet sind, Befristung in
engen Grenzen zu halten und Wissenschaftler:innen, die bereits hervorragend ausgebildet sind,
exzellente Forschung und Lehre betreiben und sich für die gesellschaftliche Verankerung der
Wissenschaft einsetzen, eine Perspektive zu geben. Der Verweis auf andere ausstehende
Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unzureichend.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft Juniorprofessur zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich