Beitragsordnung

Nach § 5 der Satzung der DGJ wurde der Mitgliederversammlung vom 02.11.2018 folgende Beitragsordnung zur Abstimmung vorgelegt und beschlossen.

§1 Beiträge

Natürliche Personen erhalten gegen eine einmalige Mitgliedschaftsgebühr in Höhe von 75,00€ eine lebenslange Mitgliedschaft.
Juristische Personen erhalten gegen eine Mitgliedschaftsgebühr in Höhe von 500,00€ eine einjährige Mitgliedschaft. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr.